

BudgetFlex Komfort
Als unabhängiges Familienunternehmen mit über 85 Jahren Erfahrung und
erfolgreicher Krankenversicherer liegt uns das Thema Gesundheit am Herzen. Seit Oktober 2022 bietet die ARAG einen Budget-Tarif im Rahmen der bKV an.

Budgetstufen
300 Euro Jahresbudget
600 Euro Jahresbudget
900 Euro Jahresbudget
1200 Euro Jahresbudget
1500 Euro Jahresbudget
Budgetteilung:
Auch bei unterjährigem Beginn steht das komplette Jahresbudget zur Verfügung.
Entgeltfreie Zeiten:
Dieser Tarife beinhaltet eine Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit (Krankheit und Mutterschutz)
Mindestteinehmerzahl:
ab 10 Mitarbeiter
Angebot für Familienmitglieder
Ja, aber mit Aufschlag und Altersstaffelung
Gibt es Wartezeiten?
Es gibt keine Wartezeit
Abrechnung via APP?
Ja
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Nein, bestehende Erkrankungen und laufende Behandlungen sind mitversichert.
Verzichtet der Versicherer auf die Obliegenheiten nach §9 Abs. 5 der AVB
mit Blick auf § 77 VVG, § 78 VVG und § 200 VVG?
Nein
Gibt es besondere Leistungen oder Tarifvarianten?
Die ARAG zahlt ein s.g. Kinderkrankentagegeld (15 €/Tag)
Für diese Leistungen können Sie das Budget verwenden:

Sehhilfen:
100 %
der Kosten für Brillen, Brillenreparaturen und Kontaktlinsen
hier gilt allerdings eine Leistungsbegrezung von 180 Euro im Jahr (Sublimit)
der Kosten für Operationen, um eine Fehlsichtigkeit zu beheben (hier 100%)

Naturheilverfahren:
100 %
der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlungen durch Heilpraktiker.
Versichert sind die Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im gültigen Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen und im gültigen Gebührenverzeichnis
für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Außerdem sind die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel versichert. Die naturheilkundlichen
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden finden Sie in den Vertragsunterlagen.

Heil- und Hilfsmittel
100%
der Kosten für ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel.
Wir erstatten in diesem Zusammenhang auch die gesetzlichen Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel nach § 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 8 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) in der jeweils gültigen Fassung.
Zu Heilmitteln gehören zum Beispiel medizinische Bäder, Massagen, Logopädie, Ergotherapie, Inhalationen sowie Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen.
Zu Hilfsmitteln gehören zum Beispiel Hörgeräte, Krankenfahrstühle, Bandagen, orthopädische Schuhe, Einlagen und Kompressionsstrümpf

Arznei- und Verbandsmittel
100%
der Kosten für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Wir erstatten in diesem Zusammenhang auch die gesetzlichen Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel nach § 31 Abs. 3 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) in der jeweils
gültigen Fassung.
Ausgeschlossen sind solche Mittel, die Ihrer individuellen Lebensführung dienen (zum Beispiel Mittel zur Potenzsteigerung, Mittel zur Gewichtsreduzierung, Haarwuchsmittel, Mittel zur Schwangerschaftsverhütung). Ausgeschlossen sind auch Nähr- und Stärkungsmittel sowie kosmetische Mittel und Vitaminpräparate.

Vorsorgeuntersuchung durch Ärzte
0 %
keine Leistung
Schutzimpfung
0 %
nicht versichert

Zahnersatz
100 %
der Kosten für Zahnersatz einschließlich Vor- und Nachbehandlungen. Unter den Versicherungsschutz für Zahnersatz fallen zum Beispiel Inlays, Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate.
Die Kosten für Keramik-Verblendungen sind für alle
Zähne versichert. Zu den Vor- und Nachbehandlungen zählen zum Beispiel funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und augmentative Leistungen (Knochenaufbau).

Zahnbehandlung
100%
der Kosten für zahnmedizinische Behandlungen. Dazu gehören zum Beispiel hochwertige Kunststoff-Füllungen, Wurzel- und Parodontose-Behandlungen, Aufbiss-Schienen oder schmerzlindernde Maßnahmen.
Unter den Versicherungsschutz für schmerzlindernde Maßnahmen fallen zum Beispiel Akupunktur, Hypnose, Analgo- und Lachgas-Sedierung, die bei nach diesem Tarif versicherten Behandlungen anfallen.

Zahnprophylaxe
100 %
der Kosten für zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen .
Hier gilt allerdings eine Leistungsbegrezung von 180 Euro im Jahr (Sublimit)
Unter den Versicherungsschutz fallen zum Beispiel:
- Professionelle Zahnreinigung
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Fissuren-Versiegelung

Kieferorthopädie nach Unfall
100 %
der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall nachweislich auf einen Unfall zurückzuführen ist.

Krankenhaustagegeld
15 Euro
Es handelt sich hier um ein Kinder-Krankentagegeld

Assistance-Leistungen
100 %
Die Assistance-Leistungen sind Zusatzleistungen, die das Budget nicht belasten.
Telemedizin - Ärztliche Video-Sprechstunde 24/7
Medizinische Hotline 24/7
Facharzt-Vermittlung
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