

BudgetFlex Premium
Als unabhängiges Familienunternehmen mit über 85 Jahren Erfahrung und
erfolgreicher Krankenversicherer liegt uns das Thema Gesundheit am Herzen. Seit Oktober 2022 bietet die ARAG einen Budget-Tarif im Rahmen der bKV an.

Budgetstufen
300 Euro Jahresbudget
600 Euro Jahresbudget
900 Euro Jahresbudget
1200 Euro Jahresbudget
1500 Euro Jahresbudget
Budgetteilung:
Auch bei unterjährigem Beginn steht das komplette Jahresbudget zur Verfügung.
Entgeltfreie Zeiten:
Dieser Tarife beinhaltet eine Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit (Krankheit und Mutterschutz).
Mindestteinehmerzahl:
ab 10 Mitarbeiter
Angebot für Familienmitglieder
Ja, aber mit Aufschlag und Altersstaffelung.
Gibt es Wartezeiten?
Es gibt keine Wartezeit
Abrechnung via APP?
Ja
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Nein, bestehende Erkrankungen und laufende Behandlungen sind mitversichert.
Verzichtet der Versicherer auf die Obliegenheiten nach §9 Abs. 5 der AVB
mit Blick auf § 77 VVG, § 78 VVG und § 200 VVG?
Nein
Gibt es besondere Leistungen oder Tarifvarianten?
Die ARAG zahlt ein s.g. Kinderkrankentagegeld (15 €/Tag). Bis zu 300 Euro jährlich zusätzlich für Aufwendungen im Rahmen einer Schwangerschaft bzw. Entbindung. Die Weiterführung bei Ausscheiden aus dem Unternehmen ist möglich.
Für diese Leistungen können Sie das Budget verwenden:

Sehhilfen:
100 %
der Kosten für Brillen, Brillenreparaturen und Kontaktlinsen.
der Kosten für Operationen, um eine Fehlsichtigkeit zu beheben.

Naturheilverfahren:
100 %
der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlungen durch Heilpraktiker.
Versichert sind die Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im gültigen Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen und im gültigen Gebührenverzeichnis
für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Außerdem sind die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel versichert. Die naturheilkundlichen
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden finden Sie in den Vertragsunterlagen.

Heil- und Hilfsmittel
100 %
der Kosten für ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel.
Wir erstatten in diesem Zusammenhang auch die gesetzlichen Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel nach § 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 8 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) in der jeweils gültigen Fassung.
Zu Heilmitteln gehören zum Beispiel medizinische Bäder, Massagen, Logopädie, Ergotherapie, Inhalationen sowie Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen.
Zu Hilfsmitteln gehören zum Beispiel Hörgeräte, Krankenfahrstühle, Bandagen, orthopädische Schuhe, Einlagen und Kompressionsstrümpf

Arznei- und Verbandsmittel
100 %
der Kosten für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Wir erstatten in diesem Zusammenhang auch die gesetzlichen Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel nach § 31 Abs. 3 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) in der jeweils
gültigen Fassung.
Ausgeschlossen sind solche Mittel, die Ihrer individuellen Lebensführung dienen (zum Beispiel Mittel zur Potenzsteigerung, Mittel zur Gewichtsreduzierung, Haarwuchsmittel, Mittel zur Schwangerschaftsverhütung). Ausgeschlossen sind auch Nähr- und Stärkungsmittel sowie kosmetische Mittel und Vitaminpräparate.

Vorsorgeuntersuchung durch Ärzte
100 %
der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte. Dazu gehören zum Beispiel allgemeine Check-Ups, Kinder- und Jugendlichenvorsorge, Augen- und Ohrenvorsorge, Herz- und Kreislaufvorsorge, Schwangerschaftsvorsorge, Krebsvorsorge sowie Demenzvorsorge.

Schutzimpfung
100 %
der Kosten für Schutzimpfungen (einschließlich Reiseschutzimpfungen). Dazu gehören zum Beispiel Impfungen gegen FSME (Zecken), Gelbfieber, Hepatitis und Japanische
Enzephalitis oder die Malaria-Prophylaxe.

Zahnersatz
100 %
der Kosten für Zahnersatz einschließlich Vor- und Nachbehandlungen. Unter den Versicherungsschutz für Zahnersatz fallen zum Beispiel Inlays, Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate.

Zahnbehandlung
100 %
der Kosten für zahnmedizinische Behandlungen. Dazu gehören zum Beispiel hochwertige Kunststoff-Füllungen, Wurzel- und Parodontose-Behandlungen, Aufbiss-Schienen oder schmerzlindernde Maßnahmen.
Unter den Versicherungsschutz für schmerzlindernde Maßnahmen fallen zum Beispiel Akupunktur, Hypnose, Analgo- und Lachgas-Sedierung, die bei nach diesem Tarif versicherten Behandlungen anfallen.

Zahnprophylaxe
100 %
der Kosten für zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen. Unter den Versicherungsschutz fallen zum Beispiel:
- Professionelle Zahnreinigung
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Fissuren-Versiegelung

Kieferorthopädie nach Unfall
100 %
der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall nachweislich auf einen Unfall zurückzuführen ist.

Krankenhaustagegeld
15 Euro
Es handelt sich hier um ein Kinder-Krankentagegeld.

Assistance-Leistungen
100 %
Die Assistance-Leistungen sind Zusatzleistungen, die das Budget nicht belasten.
Telemedizin - Ärztliche Video-Sprechstunde 24/7
Medizinische Hotline 24/7
Facharzt-Vermittlung
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