

FEELfree
FEELfree ist eine hochflexible Lösung, die jederzeit den Bedürfnissen aller Mitarbeitenden individuell gerecht wird. Unternehmen können ihren Mitarbeitenden ein Gesundheitspaket zur Verfügung stellen, mit dem sich alle genau die Gesundheitsleistungen frei aussuchen können, welche gerade benötigt werden.

Budgetstufen
300 Euro Jahresbudget
600 Euro Jahresbudget
900 Euro Jahresbudget
1200 Euro Jahresbudget
1500 Euro Jahresbudget
Budgetteilung:
Beginnt das Versicherungsverhältnis nicht am 1. Januar, verringert sich die vereinbarte Leistungshöhe für dieses Jahr um jeweils 1/12 für jeden Monat, in dem das Versicherungsverhältnis nicht bestand.
Entgeltfreie Zeiten:
Beitragsverrechnung bei Arbeitsunfähigkeit (Krankheit und Mutterschutz) nach Nachweis
Mindestteinehmerzahl:
ab 5 Mitarbeiter (über OPTICON sind bereits ab 3 Mitarbeiter möglich)
Angebot für Familienmitglieder
Ja, aber zu anderen Bedingungen (Tarif FEELfree friends)
Gibt es Wartezeiten?
Es gibt keine Wartezeit
Abrechnung via APP?
Ja
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Nein, bestehende Erkrankungen und laufende Behandlungen sind mitversichert.
Verzichtet der Versicherer auf die Obliegenheiten nach §9 Abs. 5 der AVB
mit Blick auf § 77 VVG, § 78 VVG und § 200 VVG?
Ja
Gibt es besondere Leistungen oder Tarifvarianten?
Das Konzept "WORK + CARE" kombiniert die Tarifwelten FEELfree und FEELcare (Pflegeleistung) und ergänzt um die Themen Workation und Gesundheitsservice zu besonders günstigen Konditionen.
Starke Gesundheitsservices (assistancen) on top – auch für Familienangehörige!
Das Unternehmen erhält von Hallesche ein Nachhaltigkeitszertifikat für die geprüfte Nachhaltigkeitslösung "FEEL free"
Für diese Leistungen können Sie das Budget verwenden:

Sehhilfen:
100 %
Kostenerstattung für Augenoperationen zur Brechkraftveränderung und für Sehhilfen (Brillen und Kontaklinsen) bis 180 € pro Kalenderjahr (Sublimit)

Naturheilverfahren:
100 %
für ambulantn Heilbehandlungen durch Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes (vgl.
§ 4 (2) MB/KK 2009).
Hierzu gehören:
Alle im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden einschließlich der dort genannten Heilmittel und Wegegebühren bis zum jeweiligen aufgeführten Höchstbetrag sowie vom Heilpraktiker verordnete Arznei- und Verbandmittel.

Heil- und Hilfsmittel
100 %
der Kosten für ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel.
Wir erstatten in diesem Zusammenhang auch die gesetzlichen Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel nach § 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 8 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) in der jeweils gültigen Fassung.
Zu Heilmitteln gehören zum Beispiel medizinische Bäder, Massagen, Logopädie, Ergotherapie, Inhalationen sowie Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen.
Zu Hilfsmitteln gehören zum Beispiel Hörgeräte, Krankenfahrstühle, Bandagen, orthopädische Schuhe, Einlagen und Kompressionsstrümpfe.

Arznei- und Verbandsmittel
100 %
der Kosten für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Wir erstatten in diesem Zusammenhang auch die gesetzlichen Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel nach § 31 Abs. 3 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) in der jeweils
gültigen Fassung.
Ausgeschlossen sind solche Mittel, die Ihrer individuellen Lebensführung dienen (zum Beispiel Mittel zur Potenzsteigerung, Mittel zur Gewichtsreduzierung, Haarwuchsmittel, Mittel zur Schwangerschaftsverhütung). Ausgeschlossen sind auch Nähr- und Stärkungsmittel sowie kosmetische Mittel und Vitaminpräparate.

Vorsorgeuntersuchung durch Ärzte
0 %
keine Leistungen

Schutzimpfung
0 %
keine Leistungen

Zahnersatz
100 %
der Aufwendungen für Zahnersatz sind erstattungsfähig.
Als Zahnersatz gelten Prothesen, Kronen, Brücken, Implantate (einschließlich der in diesem Zusammenhang notwendigen vorbereitenden chirurgischen Maßnahmen zum Aufbau des Kieferknochens) sowie Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen, die in Zusammenhang mit Zahnersatz anfallen sowie Reparatur von Zahnersatz.
Erstattungsfähig sind die ambulant entstehenden Aufwendungen für das zahnärztliche Honorar im Rahmen der Gebührenordnungen für Zahnärzte und Ärzte (GOÄ/GOZ) sowie für angemessene zahntechnische Leistungen (Material- und Laborkosten).

Zahnbehandlung
100 %
die Aufwendungen für:
- Kunststofffüllungen
- Inlays (Metall/Keramik/Kunststoff)
- Wurzel- und Parodontosebehandlungen.
Erstattungsfähig sind die ambulant entstehenden Aufwendungen für das zahnärztliche Honorar im Rahmen der Gebührenordnungen für Zahnärzte und Ärzte (GOÄ/GOZ) sowie für angemessene zahntechnische Leistungen (Material- und Laborkosten).

Zahnprophylaxe
100 %
der Kosten für zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen bis maximal 60 Euro pro Kalenderjahr. Unter den Versicherungsschutz fallen zum Beispiel:
- Professionelle Zahnreinigung
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Fissuren-Versiegelung
- Zahnaufhellung (Bleaching)

Kieferorthopädie nach Unfall
0 %
keine Leistungen

Krankenhaustagegeld
0 Euro
Keine Leistungen

Assistance-Leistungen
100 %
Die Assistance-Leistungen sind Zusatzleistungen, die das Budget nicht belasten.
Telemedizin - Ärztliche Video-Sprechstunde 24/7
Medizinische Hotline 24/7
Facharzt-Vermittlung 24/7
Gesundheitsportal
Gesundheitsbroschüren
Sie haben Beratungsbedarf? Sprechen Sie mich an.
