

TeamUpgarde Smile
LKH-TeamUpgrade verknüpft auf überzeugende Weise leistungsfähige Tarife mit einem ganzheitlichen Service- und Vorsorgeangebot.
Von der Rückenschule bis zum LifeStyle-Check reicht das Spektrum wertvoller betrieblicher Gesundheitsmaßnahmen, die wir finanziell unterstützen. Pro versicherte Mitarbeiterin/ versicherten Mitarbeiter erhalten Arbeitgebende einen Zuschuss in Höhe von bis zu 5 % der Jahresprämie (max. 15 €).
Die LKH bietet seit Sommer 2025 Budget-Tarife in der bKV an.

Budgetstufen
300 Euro Jahresbudget
600 Euro Jahresbudget
900 Euro Jahresbudget
1200 Euro Jahresbudget
1500 Euro Jahresbudget
Budgetteilung:
Auch bei unterjährigem Beginn steht das komplette Jahresbudget zur Verfügung.
Entgeltfreie Zeiten:
Eine Beitragsfreistellung bei längerer Arbeitsunfähigkeit, bei Eltern- oder Pflegezeit oder bei einem Sabbatical ist bis zu 12 Monate mitversichert.
Mindestteinehmerzahl:
ab 10 Mitarbeiter
Angebot für Familienmitglieder
Nein
Gibt es Wartezeiten?
Es gibt keine Wartezeit.
Abrechnung via APP?
Ja
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Nein, bestehende Erkrankungen und laufende Behandlungen sind mitversichert.
Verzichtet der Versicherer auf die Obliegenheiten nach §9 Abs. 5 der AVB
mit Blick auf § 77 VVG, § 78 VVG und § 200 VVG?
Nein
Gibt es besondere Leistungen oder Tarifvarianten?
Lifestyle-Check mit Mavie Work (gegen 5% Aufpreis):
Ein professioneller Check, bei dem in 20 Minuten die 60 wichtigsten Gesundheitswerte ermittelt und anschließend in einem 1-zu-1-Gespräch erläutert werden. Durchgeführt von unserem Partner Mavie Work, der mit einem mobilen Labor direkt ins Unternehmen kommt. Die Ergebnisse erhalten die Mitarbeitenden in Echtzeit direkt im Mavie-Work-Portal.
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Präventionskurse und Maßnahmen
zur Gesundheitsförderung, soweit diese Maßnahmen den Bestimmungen des
§ 20 SGB V entsprechen.
Damit der Versicherungsschutz im Interesse des Versicherungsnehmers möglichst zeitnah an neue medi
zinisch anerkannte Heilbehandlungsmethoden angepasst werden kann, prüft der Versicherer, ob eine Er
weiterung der in Abschnitt C dieser Bedingungen aufgeführten tariflichen Leistungen im Sinne des § 18
AVB/BKV möglich und zur Wahrung der Belange der Versicherten erforderlich ist.
Für diese Leistungen können Sie das Budget verwenden:

Sehhilfen:
100 %
der Kosten für Brillen, Brillenreparaturen und Kontaktlinsen
(je Budget max. 200 - 400 Euro im Jahr)
der Kosten für Operationen, um eine Fehlsichtigkeit zu beheben (hier 100%)

Naturheilverfahren:
100 %
der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlungen durch Heilpraktiker.
Versichert sind die Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im gültigen Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen und im gültigen Gebührenverzeichnis
für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Außerdem sind die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel versichert. Die naturheilkundlichen
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden finden Sie in den Vertragsunterlagen.

Heil- und Hilfsmittel
100 %
der Kosten für ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel.
Wir erstatten in diesem Zusammenhang auch die gesetzlichen Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel nach § 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 8 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) in der jeweils gültigen Fassung.
Zu Heilmitteln gehören zum Beispiel medizinische Bäder, Massagen, Logopädie, Ergotherapie, Inhalationen sowie Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen.
Zu Hilfsmitteln gehören zum Beispiel Hörgeräte, Krankenfahrstühle, Bandagen, orthopädische Schuhe, Einlagen und Kompressionsstrümpfe.

Arznei- und Verbandsmittel
100 %
der Kosten für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Wir erstatten in diesem Zusammenhang auch die gesetzlichen Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel nach § 31 Abs. 3 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) in der jeweils
gültigen Fassung.
Ausgeschlossen sind solche Mittel, die Ihrer individuellen Lebensführung dienen (zum Beispiel Mittel zur Potenzsteigerung, Mittel zur Gewichtsreduzierung, Haarwuchsmittel, Mittel zur Schwangerschaftsverhütung). Ausgeschlossen sind auch Nähr- und Stärkungsmittel sowie kosmetische Mittel und Vitaminpräparate.

Vorsorgeuntersuchung durch Ärzte
0 %
Keine Leistungen

Schutzimpfung
0 %
keine Leistung

Zahnersatz
100 %
der Kosten für Zahnersatz einschließlich Vor- und Nachbehandlungen. Unter den Versicherungsschutz für Zahnersatz fallen zum Beispiel Inlays, Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate.
Die Kosten für Keramik-Verblendungen sind für alle
Zähne versichert. Zu den Vor- und Nachbehandlungen zählen zum Beispiel funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und augmentative Leistungen (Knochenaufbau).

Zahnbehandlung
100 %
der Kosten für zahnmedizinische Behandlungen. Dazu gehören zum Beispiel hochwertige Kunststoff-Füllungen, Wurzel- und Parodontose-Behandlungen, Aufbiss-Schienen oder schmerzlindernde Maßnahmen.
Unter den Versicherungsschutz für schmerzlindernde Maßnahmen fallen zum Beispiel Akupunktur, Hypnose, Analgo- und Lachgas-Sedierung, die bei nach diesem Tarif versicherten Behandlungen anfallen.

Zahnprophylaxe
100 %
der Kosten für zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen (Begrenzung je nach Budget zwischen 200 - 300 Euro). Unter den Versicherungsschutz fallen zum Beispiel:
- Professionelle Zahnreinigung
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Fissuren-Versiegelung

Kieferorthopädie nach Unfall
100 %
der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall nachweislich auf einen Unfall zurückzuführen ist.

Krankenhaustagegeld
10 Euro
Stationäre Leistung für maximal 28 Tage.

Assistance-Leistungen
100 %
Die Assistance-Leistungen sind Zusatzleistungen, die das Budget nicht belasten.
Telemedizin - Ärztliche Video-Sprechstunde 24/7
Medizinische Hotline
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Long- und Post-COVID-Beratung
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