

GemeinsamGesund Budget
Unsere bKV unterstützt Unternehmen in ihrem Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung
Die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG: Sustainable Development Goals) wurden 2015 von den Vereinten Nationen im Rahmen der Agenda 2030 verabschiedet. Als weltweit anerkannter Entwicklungsansatz zur Förderung nachhaltigen Friedens und Wohlstands sowie zum Schutz unseres Planeten dienen die insgesamt 17 SDGs als anerkanntes Zielsystem für die zielgerichtete Steuerung von Nachhaltigkeitsbeiträgen.
Ausgewählte Leistungen unserer bKV Gemeinsam Gesund unterstützen Arbeitgeber dabei, einen Beitrag zu den Zielen der nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Welche dies sind, ersehen Sie an den Zuordnungen der folgenden SDGs in unserem Produktsteckbrief. Die MV bietet diesen Tarif seit Mai 2023 an.

Budgetstufen
400 Euro Jahresbudget
600 Euro Jahresbudget
1000 Euro Jahresbudget
1500 Euro Jahresbudget
Budgetteilung:
Auch bei unterjährigem Beginn steht das komplette Jahresbudget zur Verfügung.
Entgeltfreie Zeiten:
Dieser Tarife beinhaltet eine Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Sabbatical, Familienpflegezeit und Mutterschutz).
Mindestteinehmerzahl:
ab 5 Mitarbeiter (Bei Budget 300 ab 10 Mitarbeiter)
Angebot für Familienmitglieder
Es gibt auch Angebote für Familienmitglieder, aber zu anderen Konditionen.
Gibt es Wartezeiten?
Es gibt keine Wartezeit.
Abrechnung via APP?
Ja
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Nein, bestehende Erkrankungen und laufende Behandlungen sind mitversichert.
Verzichtet der Versicherer auf die Obliegenheiten nach §9 Abs. 5 der AVB
mit Blick auf § 77 VVG, § 78 VVG und § 200 VVG?
Nein
Gibt es besondere Leistungen oder Tarifvarianten?
Auch Leistungen für Präventionskurse sind zu 100 % enthalten.
100 % für Kommunikationshilfen (z. B. Dolmetscher für Gebärdensprache)
Die Kosten werden weltweit erstattet. Die Erstattung ist begrenzt auf die Höhe der Kosten, die bei einer medizinisch notwendigen Behandlung in Deutschland entstanden wären.
Für diese Leistungen können Sie das Budget verwenden:

Sehhilfen:
100 %
der Kosten für Sehhilfen (maximal 50% des jeweiligen Budgets).
Als Sehhilfen gelten Brillen (Brillengläser und Brillengestell) und Kontaktlinsen. Dazu zählen auch jeweils Bildschirmarbeitsplatzbrillen und Sonnenbrillen mit Dioptrien.
der Kosten für refraktive Chirurgie.

Naturheilverfahren:
100 %
Erstattungsfähig sind:
- Behandlung durch Heilpraktiker, wenn diese im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind.
- Behandlung durch Ärzte, wenn es sich um eine Behandlungsmethode aus dem Hufeland Leistungsverzeichnis handelt.
- osteopathische Behandlung, auch dann
1. wenn diese durch einen Leistungserbringer durchgeführt wird, der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Berufsverband der Osteopathen berechtigt und
2. die Leistungen im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise berechnet werden.

Heil- und Hilfsmittel
100 %
der Kosten für ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel.
Wir erstatten in diesem Zusammenhang auch die gesetzlichen Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel nach § 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 8 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) in der jeweils gültigen Fassung.
Zu Heilmitteln gehören zum Beispiel medizinische Bäder, Massagen, Logopädie, Ergotherapie, Inhalationen sowie Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen.
Zu Hilfsmitteln gehören zum Beispiel Hörgeräte, Krankenfahrstühle, Bandagen, orthopädische Schuhe, Einlagen und Kompressionsstrümpf.

Arznei- und Verbandsmittel
100 %
der Kosten für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Wir erstatten in diesem Zusammenhang auch die gesetzlichen Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel nach § 31 Abs. 3 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) in der jeweils
gültigen Fassung.
Ausgeschlossen sind solche Mittel, die Ihrer individuellen Lebensführung dienen (zum Beispiel Mittel zur Potenzsteigerung, Mittel zur Gewichtsreduzierung, Haarwuchsmittel, Mittel zur Schwangerschaftsverhütung). Ausgeschlossen sind auch Nähr- und Stärkungsmittel sowie kosmetische Mittel und Vitaminpräparate.

Vorsorgeuntersuchung durch Ärzte
100 %
Erstattungsfähig sind Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von Altersgrenzen und Zeitabständen. Zu den Vorsorgeuntersuchungen zählen etwa die Kosten für Untersuchungen in der Schwangerschaft, Kinder- und Jugendlichenvorsorgeuntersuchungen, Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten.

Schutzimpfung
100 %
aller anerkannten Schutzimpfungen einschließlich Reiseschutzimpfungen (Impfberatung, Impfung, Impfstoffe). Darüber hinaus wird die Malaria-Prophylaxe erstattet.

Zahnersatz
100 %
der Aufwendungen für:
- Kronen, Veneers, Lumineers,
- Inlays, Onlays, Overlays, Brücken, Brückenglieder, Ankerzähne,
- Implantate einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden chirurgischen Maßnahmen wie Knochenaufbau,
- Teil- oder Vollprothesen, Verblendungen bis zum Zahn 8, Reparaturen von Zahnersatz
sowie die mit den vorgenannten Zahnersatzmaßnahmen im direkten Zusammenhang stehenden
- zahnärztlichen Behandlungen inklusive Vor- und Nachbehandlungen wie z.B. digitale Volumentomographie, Anästhesieleistungen, chirurgische Maßnahmen,
- funktionsanalytischen und -therapeutischen Leistungen,
- nach ortsüblichen Preisen berechneten zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien, z.B. aus Keramik oder Edelmetall, auch als CEREC Versorgung.

Zahnbehandlung
100 %
der Aufwendungen für
- Kunststofffüllungen (z.B. Komposit- oder Dentin-Adhäsive-Füllungen, alternativ Kariesinfiltration),
- Wurzelbehandlungen (z.B. Wurzelkanalbehandlung, Wurzelspitzenresektion, elektrometrische Längenmessung),
- Parodontosebehandlungen (z.B. Weichgewebsmaßnahmen, Schleimhauttransplantation, Bakterienanalysen in Form von Untersuchungen von paropathogenen Keimen als Nachweis, VECTOR-Technologie, photoaktivierte Chemotherapie (PACT)),
- Aufbissbehelfe und Schienen (z.B. Knirscherschienen); Im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung erfolgt die Erstattung gemäß C Buchstabe sowie die mit den vorgenannten Zahnbehandlungsmaßnahmen im direkten Zusammenhang stehenden
- zahnärztlichen Behandlungen inklusive Vor- und Nachbehandlungen wie z.B. OP-Mikroskop, Laserbehandlung, Anästhesieleistungen,
- funktionsanalytischen und -therapeutischen Leistungen,
- nach ortsüblichen Preisen berechneten zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien.

Zahnprophylaxe
100 %
der Aufwendungen für:
- die Erstellung eines Mundhygienestatus,
- die Durchführung von Kariesrisikodiagnostik,
- die eingehende Unterweisung zur Vorbeugung von Karies und parodontalen Erkrankungen,
- die Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung,
- die Kontrolle des Übungserfolges,
- die Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit ausgehärtetem Kunststoff,
- die Behandlung überempfindlicher Zähne,
- die Erstellung des Parodontalstatus einschließlich Parodontaldiagnostik,
- die Beseitigung von scharfen Zahnkanten, grober Vorkontakte der Okklusion und Zahnbelägen,
- die lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung oder initialen Kariesbehandlung mit einer individuell gefertigten Schiene als Medikamententräger,
- die professionelle Zahnreinigung: Diese umfasst das Entfernen der supragingivalen / gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen.

Kieferorthopädie nach Unfall
100 %
Erstattungsfähig sind Kosten für kieferorthopädische Behandlung, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn einge
tretenen Unfall zurückzuführen ist. Erstattungsfähig sind zudem die damit im Zusammenhang stehenden funktionsanalytischen
und -therapeutischen Leistungen und nach ortsüblichen Preisen berechneten zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien.

Krankenhaustagegeld
0 Euro
keine Leistungen

Assistance-Leistungen
100 %
Die Assistance-Leistungen sind Zusatzleistungen, die das Budget nicht belasten.
Telemedizin - Ärztliche Video-Sprechstunde
Terminsuche und -vereinbarung bei einem Facharzt / Spezialisten 24/7
Gesundheitshotline 24/7
Case-Management für versicherte Personen mit an Demenz erkrankten Familienangehörigen
Zweitmeinungsverfahren 24/7
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