

CrewCare
Mit dem bkV-Tarif CrewCare von ottonova können Sie Ihren Firmenkunden eine ausgezeichnete Lösung anbieten. Denn bereits ab 5 Mitarbeitenden bietet CrewCare ein flexibles Gesundheitsbudget für Unternehmen an. Seit Oktober 2022 bietet Ottonova Budgettarife an.

Budgetstufen
300 Euro Jahresbudget
600 Euro Jahresbudget
900 Euro Jahresbudget
1200 Euro Jahresbudget
1500 Euro Jahresbudget
Budgetteilung:
Auch bei unterjährigem Beginn steht das komplette Jahresbudget zur Verfügung.
Entgeltfreie Zeiten:
Dieser Tarife beinhaltet eine Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Sabbatical, Familienpflegezeit und Mutterschutz).
Mindestteinehmerzahl:
ab 5 Mitarbeiter
Angebot für Familienmitglieder
Nein
Gibt es Wartezeiten?
Es gibt keine Wartezeit.
Abrechnung via APP?
ja
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Nein, bestehende Erkrankungen und laufende Behandlungen sind mitversichert.
Verzichtet der Versicherer auf die Obliegenheiten nach §9 Abs. 5 der AVB
mit Blick auf § 77 VVG, § 78 VVG und § 200 VVG?
Nein
Gibt es besondere Leistungen oder Tarifvarianten?
200 € bis 300 € pro Jahr für Gesundheitsapps
Für diese Leistungen können Sie das Budget verwenden:

Sehhilfen:
100 %
Die Kosten umfassen Brillen, Sonnenbrillen und Kontaktlinsen, sofern diese eine Sehschwä
che ausgleichen oder eine Augengrunderkrankung lindern, sowie deren Reparatur bis maximal 200 - 275 Euro (je nach Budgetstufe)
Erstattungsfähig sind Operationen der refraktiven Chirurgie (beispielsweise LASIK).

Naturheilverfahren:
100 %
der Naturheilverfahren bei der ambulanten Behandlung durch Ärzte oder Heilpraktiker. Versichert sind die Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im gültigen Hufelandverzeichnis oder im gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Außerdem sind die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel versichert. Die Arzneimittel müssen aus der Apotheke (auch Internet- oder Versandapotheke) oder einer anderen behördlich zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.
Osteopathische Leistungen eines nichtärztlichen Behandelnden sind erstattungsfähig, wenn der Behandelnde Mitglied eines deutschen Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen deutschen Berufsverband der Osteopathen berechtigt.
Nicht versichert sind die Kosten für Psychotherapie durch Heilpraktiker.
Die Vergütung von Naturheilverfahren durch Heilpraktiker wird bis zu den im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker genannten Höchstsätzen erstattet. Dies gilt ebenso für osteopathische Leistungen eines nichtärztlichen Behandelnden.

Heil- und Hilfsmittel
100 %
Erstattungsfähig sind die Kosten für ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel, inklusive die gesetzlichen Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel nach § 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 8 SGB V in der jeweils gültigen Fassung.
Darüber hinaus sind Aufwendungen für Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel (z.B. Blutzuckermessgerät mit Sensortechnik sowie zugehörige Sensoren bei insulinpflichtigen Diabetikern, Blindenhund inklusive Ausbildung, Blindenlesegerät oder Sauerstoffversorgung) erstattungsfähig, sofern sie Krankheits- oder Unfallfolgen sowie Behinderungen unmittelbar ausgleichen bzw. mildern, den Erfolg der Heilbehandlung sichern oder das Leben erhalten können.
Aufwendungen für notwendige Reparaturen und Wartungen von erstattungsfähigen Hilfsmitteln sowie für die Unterweisung in deren Gebrauch sind ebenfalls erstattungsfähig.

Arznei- und Verbandsmittel
100 %
Erstattungsfähig sind die Kosten für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel, inklusive die gesetzlichen Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel nach § 31 Abs. 3 SGB V in der jeweils gültigen Fassung.
Als Arzneimittel im Sinne dieser Bedingungen gelten auch Harn- und Blutteststreifen, Präparate für enterale und parenterale Ernährung sowie bestimmte medikamentenähnliche Nährmittel, die zwingend erforderlich sind, um schwere gesundheitliche Schäden, z.B. bei Enzymmangelkrankheiten, Morbus Crohn oder Mukoviszidose, zu vermeiden. Ansonsten gilt der Arzneimittelbegriff des § 2 Arzneimittelgesetz (AMG).
Nicht als Arzneimittel gelten Präparate zur Raucherentwöhnung, zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts, zur Verbesserung des Haarwuchses sowie Produkte zur Körperpflege, diätetische Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel mit Ausnahme derer aus dem vorherigen Absatz.
Arzneimittel, die zur Empfängnisverhütung verordnet werden, sind nur erstattungsfähig, sofern die versicherte Person zum Zeitpunkt der Verordnung das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Arzneimittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion sind nur nach vorheriger Zusage in Textform erstattungsfähig. ottonova wird die Zusage erteilen, sofern eine radikale Prostatektomie (RPE) erfolgt ist. ottonova ist berechtigt, ihre Zusage auf die Höhe der Aufwendungen für Generika bzw. Parallelimporte zu begrenzen.

Vorsorgeuntersuchung durch Ärzte
100 %
Erstattungsfähig sind ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten durch Ärzte. Darüber hinaus sind die Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen wegen Schwangerschaft und Entbindung durch Ärzte, Hebammen und Entbindungspfleger erstattungsfähig.
Gendiagnostische Untersuchungen sind nicht versichert.
Die Erstattungshöhe ist begrenzt auf 200 Euro - 300 Euro je nach Budgetstufe (Sublimit).

Schutzimpfung
100 %
Für Schutzimpfungen wird nur geleistet, wenn diese von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes (STIKO) empfohlen werden. Hierbei wird auch für die STIKO-empfohlenen Schutzimpfungen geleistet, die aus Anlass einer Auslandsreise erfolgen. Abweichend von § 5 Abs. 1 können bei Impfungen aus Anlass einer Auslandsreise auch nicht niedergelassene Ärzte in Anspruch genommen werden, sofern sie behördlich zur Durchführung der jeweiligen Impfung zugelassen sind.
Nicht geleistet wird für Schutzimpfungen, bei denen ein gesetzlicher Anspruch gegen den
Arbeitgeber besteht.
Die Erstattungshöhe ist begrenzt auf 200 Euro - 300 Euro je nach Budgetstufe (Sublimit).

Zahnersatz
100 %
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für zahnärztliche Leistung bei Versorgung mit Zahnersatz. Als Versorgung mit Zahnersatz gelten:
• prothetische Leistungen
• implantologische Leistungen
• die Versorgung mit Zahnkronen (z.B. Vollkronen, Teilkronen, Veneers) und
• Einlagefüllungen (z.B. Inlays, Onlays)
Erstattungsfähig sind sowohl metallische als auch vollkeramische Versorgungen. Sofern eine metallische Versorgung gewählt wird, sind auch Keramikverblendungen bis einschließlich Zahn 8 erstattungsfähig.
Zur Versorgung mit Zahnersatz zählt auch die Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schie
nen.
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für funktionsanalytische und funktionstherapeutische
Leistungen, die nicht im Rahmen einer kieferorthopädischen Maßnahme durchgeführt wer
den.

Zahnbehandlung
100 %
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für plastische Füllungen (insbesondere Kunststoff-, Komposit und Schmelz-Dentin-Adhäsive-Füllungen), Parodontal- und Wurzelbehandlungen, Wurzelkanalbehandlung und Wurzelspitzen-Resektionen. Hierzu zählen auch Laserbehandlungen inklusive photoaktivierter Chemotherapie und die Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen.
Zur Parodontalbehandlung zählt auch der Einsatz von VECTOR-Technologie, die Schleimhauttransplantation sowie Bakterienanalysen und DNA-Tests. Zur Wurzelkanalbehandlung zählt auch die elektrometrische Wurzellängenmessung sowie die Behandlung mit dem OP-Mikroskop.

Zahnprophylaxe
100 %
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für prophylaktische Leistungen gemäß den Bestimmungen von Buchstabe B der GOZ, Kariesrisikodiagnostik sowie Fissurenversiegelung.
Darüber hinaus sind zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching) erstattungsfähig.
Für eine versicherte Person sind Leistungen für eine professionelle Zahnreinigung sowie für zahnaufhellende Maßnahmen auf insgesamt 125 Euro pro Versicherungsjahr begrenzt.

Kieferorthopädie nach Unfall
0 %
keine Leistungen

Krankenhaustagegeld
0 Euro
Keine Leistungen

Assistance-Leistungen
100 %
Die Assistance-Leistungen sind Zusatzleistungen, die das Budget nicht belasten.
Telemedizin - Ärztliche Video-Sprechstunde
Terminsuche und -vereinbarung bei einem Facharzt
Zweitmeinungs-Service
Gesundheitstelefon 24/7
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