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PROFIL Team

Wir wollen nicht erst dann für Ihre Mitarbeitenden da sein, wenn es schon zu spät ist. Deshalb leisten wir aus den Gesundheitsbudgets auch für Vorsorgeleistungen: Egal ob Hautkrebsvorsorge oder professionelle Zahnreinigung, das R+V-Gesundheitsbudget unterstützt sie hierbei, wenn nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung Restkosten verbleiben oder sie sich gar nicht an den Kosten beteiligen. Die R+V bietet seit Juli 2022 Budgettarife an, die Anfang 2025 komplett relaunched wurden.

Budgetstufen

300 Euro Jahresbudget

600 Euro Jahresbudget

900 Euro Jahresbudget

1200 Euro Jahresbudget

1500 Euro Jahresbudget

Budgetteilung:

Auch bei unterjährigem Beginn steht das komplette Jahresbudget zur Verfügung.

Entgeltfreie Zeiten:

Dieser Tarife beinhaltet eine Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Sabbatical, Familienpflegezeit und Mutterschutz).

Mindestteinehmerzahl:

ab 5 Mitarbeiter. Beitragsgrünstiger ab 10 Mitarbeiter

Angebot für Familienmitglieder

Mitversicherung von Familienangehörigen ist möglich

Gibt es Wartezeiten?

Es gibt keine Wartezeit.

Abrechnung via APP?

Ja

Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

Nein, bestehende Erkrankungen und laufende Behandlungen sind mitversichert, aber dieMitversicherung laufender Versicherungsfälle ist erst ab 10 versicherten Mitarbeitenden gegeben.

Verzichtet der Versicherer auf die Obliegenheiten nach §9 Abs. 5 der AVB
mit Blick auf § 77 VVG, § 78 VVG und § 200 VVG?

Nein

Gibt es besondere Leistungen oder Tarifvarianten?

Beim Kombimodell ergänzen Sie den gewünschten Budgettarif flexibel mit den gewünschten Bausteintarifen.

R+V–HealthBenefits profitiert Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement von einem vielfältigen
Gesundheitsangebot, bestehend aus hilfreichen und unterstützenden Services, die Ihre Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in jeder Lebensphase begleiten. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen
können somit ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern

Für diese Leistungen können Sie das Budget verwenden:

Brille und Notenblatt

Sehhilfen:

100 %

der Aufwendungen für Sehhilfen (Brillenfassungen, Brillengläser, Kontaktlinsen) einschließlich Bildschirmarbeitsplatzbrillen, Sonnenbrillen, Brillen mit selbsttönenden Gläsern in Sehstärke.

Ambulante Operationen zur Sehschärfenkorrektur, das sind Augenoperationen einschließlich Vor- und Nachuntersuchungen zur Behebung oder Linderung von Fehlsichtigkeit mittels:
- Hornhautchirurgie (z. B. Lasik)
- Linsenchirurgie (Implantation von Intraokularlinsen)
- Erstattungsfähig sind auch die Mehrkosten für die Implantation von Intraokularlinsen mit Zusatzfunktionen (z. B. Multifokallinsen) bei Katarakt-Operation (Operation zur Behandlung von grauem Star).

Akupunktur

Naturheilverfahren:

100 %

Ärzte:
Erstattungsfähig sind in Erweiterung von § 4 Absatz 6 AVB/RVP die Aufwendungen für von einem Arzt angewandte Naturheilverfahren, die im Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen (Hufelandverzeichnis) in der jeweils gültigen Fassung aufgeführt sind.

Heilpraktiker
Die Aufwendungen für oben genannte und von Heilpraktikern angewandte Naturheilverfahren sind bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) in derjeweils gültigen Fassung erstattungsfähig.

Massag oberer Rücken

Heil- und Hilfsmittel

100 %

der Aufwendungen für:
- ärztlich verordnete Hilfsmittel,
- gesetzlich festgelegte Zuzahlungen nach § 33 Absatz 8 i.V.m. § 61 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)- siehe Anhang, soweit sie tatsächlich vom Versicherten zu zahlen sind. Hiervon ausgenommen sind Aufwendungen für Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI
- Verbandmittel
- Heilmittel einschließlich Osteopathie durch hierfür zugelassene Behandelnde. Eine Verordnung ist nicht erforderlich, wenn Heilmittel von einem Arzt oder Heilpraktiker selbst erbracht werden.

Bunte Pillen und Tabletten

Arznei- und Verbandsmittel

100 %

der Aufwendungen für Arzneimittel.

Medizinische Konsultation

Vorsorgeuntersuchung durch Ärzte

100 %

der Aufwendungen für ambulante ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, die zur gezielten Früherkennung von
Krankheiten geeignet sind oder im Rahmen der Betreuung von Schwangeren erfolgen.

Kind, das geimpft wird

Schutzimpfung

100 %

der Aufwendungen Schutzimpfungen einschließlich Reiseimpfungen und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, das sind insbesondere alle Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) empfohlen werden.

Dentaler Röntgenfilm

Zahnersatz

100 %

der Aufwendungen für Zahnbrücken, Stiftzähne, implantatgetragenen Zahnersatz, Verblendungen bis zu Zahn/regio sieben sowie Implantate, implantologische Leistungen inkl. hierfür notwendiger Maßnahmen zum Knochenaufbau, Veneers (keramische Verblendschalen), Inlays und Onlays.

Ferner wird geleistet für die Kosten der zur medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersat unmittelbar erforderlichen Leistungen einschließlic
- Analgosedierung (Dämmerschlaf), Lachgassedierung, Vollnarkose oder Hypnose, Akupunktur zur Schmerzausschaltung
- Computertomographie (CT) oder digitale Volumentomographie (DVT) bei Versorgung mit Implantaten
- Funktionsanalyse und Funktionstherapie, einschließlich therapeutischer Schienen

Beim Zahnarzt

Zahnbehandlung

100 %

der Aufwendungen für:
- Kunststofffüllungen (auch Kompositfüllung im Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Verfahren genannt). Zu den erstattungsfähigen Kunststofffüllungen zählen insbesondere Füllungen im nichtsichtbaren Seiten- und Backenzahnbereich.
- Wurzelbehandlung
- Behandlung von Parodontose bzw. Parodontitis
-Maßnahmen zur Schmerzlinderung im unmittelbaren Zusammenhang mit vorstehendenBehandlungen nach, einschließlich Analgosedierung (Dämmerschlaf), Lachgassedierung, Vollnarkose oder Hypnose, Akupunktur zur Schmerzausschaltung.
- Aufbissbehelfe und adjustierte Okklusionsschienen (z. B. Knirscherschienen, DROS-Schienen) einschließlich der zur Versorgung mit der Schiene unmittelbar erforderlichen Funktionsanalyse und -therapie.
- zahntechnische Leistungen (Material- und Laborkosten), soweit diese zur Erbringung einer
der versicherten Behandlungsleistungen unmittelbar erforderlich sind.

Dental Cleaning

Zahnprophylaxe

100 %

der Aufwendungen für Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen.
Zu den erstattungsfähigen Maßnahmen zählen z. B. die
- Erstellung des Mundhygienestatus sowie die eingehende Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustands und die Kontrolle des Übungserfolgs einschließlich weiterer Unterweisungen
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen (Professionelle Zahnreinigung)
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Fissurenversiegelung.

Zahnspange Lächeln

Kieferorthopädie nach Unfall

100 %

der Aufwendungen für die kieferorthopädische Behandlung von Kieferfehlstellungen, soweit sie verletzungsbedingt notwendig ist.

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Krankenhaustagegeld

0 Euro

keine Leistungen

Am Telefon

Assistance-Leistungen

100 %

Die  Assistance-Leistungen sind Zusatzleistungen, die das Budget nicht belasten.

Arztbesuch per Smartphone (TeleClinic)

Arzt-Terminservice

Facharzt- und Krankenhaussuche

Zweitmeinungsservice

Die Plattformen der Partner Mindance und pme

Für werdende Eltern und junge Familien (R+V-FamilyCoach)

Sie haben Beratungsbedarf? Sprechen Sie mich an.

Jens Klawitter, Versicherungsmakler
zertifizerter Experte für betriebliche Krankenversicherung und Altersversorgung

Gesundheitsvorsorge, Gesundheitserhaltung und die Hilfe bei gesundheitlichen Defiziten sind Kostenfaktoren, die jeden Haushalt belasten. Die Unterstützung durch einen Arbeitgeber hilft dabei, den Gesundheitszustand zu erhalten oder zu verbessern. Es steigert zudem die Attraktivität des Unternehmen und reduziert nachweislich Kosten durch Ausfall bei Krankheiten. Bieten Sie auch ihren Mitarbeitern die finanzielle Unterstützung für deren Gesundheit an.
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