

PROFIL Team
Wir wollen nicht erst dann für Ihre Mitarbeitenden da sein, wenn es schon zu spät ist. Deshalb leisten wir aus den Gesundheitsbudgets auch für Vorsorgeleistungen: Egal ob Hautkrebsvorsorge oder professionelle Zahnreinigung, das R+V-Gesundheitsbudget unterstützt sie hierbei, wenn nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung Restkosten verbleiben oder sie sich gar nicht an den Kosten beteiligen. Die R+V bietet seit Juli 2022 Budgettarife an, die Anfang 2025 komplett relaunched wurden.

Budgetstufen
300 Euro Jahresbudget
600 Euro Jahresbudget
900 Euro Jahresbudget
1200 Euro Jahresbudget
1500 Euro Jahresbudget
Budgetteilung:
Auch bei unterjährigem Beginn steht das komplette Jahresbudget zur Verfügung.
Entgeltfreie Zeiten:
Dieser Tarife beinhaltet eine Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Sabbatical, Familienpflegezeit und Mutterschutz).
Mindestteinehmerzahl:
ab 5 Mitarbeiter. Beitragsgrünstiger ab 10 Mitarbeiter
Angebot für Familienmitglieder
Mitversicherung von Familienangehörigen ist möglich
Gibt es Wartezeiten?
Es gibt keine Wartezeit.
Abrechnung via APP?
Ja
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Nein, bestehende Erkrankungen und laufende Behandlungen sind mitversichert, aber dieMitversicherung laufender Versicherungsfälle ist erst ab 10 versicherten Mitarbeitenden gegeben.
Verzichtet der Versicherer auf die Obliegenheiten nach §9 Abs. 5 der AVB
mit Blick auf § 77 VVG, § 78 VVG und § 200 VVG?
Nein
Gibt es besondere Leistungen oder Tarifvarianten?
Beim Kombimodell ergänzen Sie den gewünschten Budgettarif flexibel mit den gewünschten Bausteintarifen.
R+V–HealthBenefits profitiert Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement von einem vielfältigen
Gesundheitsangebot, bestehend aus hilfreichen und unterstützenden Services, die Ihre Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in jeder Lebensphase begleiten. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen
können somit ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern
Für diese Leistungen können Sie das Budget verwenden:

Sehhilfen:
100 %
der Aufwendungen für Sehhilfen (Brillenfassungen, Brillengläser, Kontaktlinsen) einschließlich Bildschirmarbeitsplatzbrillen, Sonnenbrillen, Brillen mit selbsttönenden Gläsern in Sehstärke.
Ambulante Operationen zur Sehschärfenkorrektur, das sind Augenoperationen einschließlich Vor- und Nachuntersuchungen zur Behebung oder Linderung von Fehlsichtigkeit mittels:
- Hornhautchirurgie (z. B. Lasik)
- Linsenchirurgie (Implantation von Intraokularlinsen)
- Erstattungsfähig sind auch die Mehrkosten für die Implantation von Intraokularlinsen mit Zusatzfunktionen (z. B. Multifokallinsen) bei Katarakt-Operation (Operation zur Behandlung von grauem Star).

Naturheilverfahren:
100 %
Ärzte:
Erstattungsfähig sind in Erweiterung von § 4 Absatz 6 AVB/RVP die Aufwendungen für von einem Arzt angewandte Naturheilverfahren, die im Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen (Hufelandverzeichnis) in der jeweils gültigen Fassung aufgeführt sind.
Heilpraktiker
Die Aufwendungen für oben genannte und von Heilpraktikern angewandte Naturheilverfahren sind bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) in derjeweils gültigen Fassung erstattungsfähig.

Heil- und Hilfsmittel
100 %
der Aufwendungen für:
- ärztlich verordnete Hilfsmittel,
- gesetzlich festgelegte Zuzahlungen nach § 33 Absatz 8 i.V.m. § 61 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)- siehe Anhang, soweit sie tatsächlich vom Versicherten zu zahlen sind. Hiervon ausgenommen sind Aufwendungen für Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI
- Verbandmittel
- Heilmittel einschließlich Osteopathie durch hierfür zugelassene Behandelnde. Eine Verordnung ist nicht erforderlich, wenn Heilmittel von einem Arzt oder Heilpraktiker selbst erbracht werden.

Arznei- und Verbandsmittel
100 %
der Aufwendungen für Arzneimittel.

Vorsorgeuntersuchung durch Ärzte
100 %
der Aufwendungen für ambulante ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, die zur gezielten Früherkennung von
Krankheiten geeignet sind oder im Rahmen der Betreuung von Schwangeren erfolgen.

Schutzimpfung
100 %
der Aufwendungen Schutzimpfungen einschließlich Reiseimpfungen und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, das sind insbesondere alle Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) empfohlen werden.

Zahnersatz
100 %
der Aufwendungen für Zahnbrücken, Stiftzähne, implantatgetragenen Zahnersatz, Verblendungen bis zu Zahn/regio sieben sowie Implantate, implantologische Leistungen inkl. hierfür notwendiger Maßnahmen zum Knochenaufbau, Veneers (keramische Verblendschalen), Inlays und Onlays.
Ferner wird geleistet für die Kosten der zur medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersat unmittelbar erforderlichen Leistungen einschließlic
- Analgosedierung (Dämmerschlaf), Lachgassedierung, Vollnarkose oder Hypnose, Akupunktur zur Schmerzausschaltung
- Computertomographie (CT) oder digitale Volumentomographie (DVT) bei Versorgung mit Implantaten
- Funktionsanalyse und Funktionstherapie, einschließlich therapeutischer Schienen

Zahnbehandlung
100 %
der Aufwendungen für:
- Kunststofffüllungen (auch Kompositfüllung im Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Verfahren genannt). Zu den erstattungsfähigen Kunststofffüllungen zählen insbesondere Füllungen im nichtsichtbaren Seiten- und Backenzahnbereich.
- Wurzelbehandlung
- Behandlung von Parodontose bzw. Parodontitis
-Maßnahmen zur Schmerzlinderung im unmittelbaren Zusammenhang mit vorstehendenBehandlungen nach, einschließlich Analgosedierung (Dämmerschlaf), Lachgassedierung, Vollnarkose oder Hypnose, Akupunktur zur Schmerzausschaltung.
- Aufbissbehelfe und adjustierte Okklusionsschienen (z. B. Knirscherschienen, DROS-Schienen) einschließlich der zur Versorgung mit der Schiene unmittelbar erforderlichen Funktionsanalyse und -therapie.
- zahntechnische Leistungen (Material- und Laborkosten), soweit diese zur Erbringung einer
der versicherten Behandlungsleistungen unmittelbar erforderlich sind.

Zahnprophylaxe
100 %
der Aufwendungen für Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen.
Zu den erstattungsfähigen Maßnahmen zählen z. B. die
- Erstellung des Mundhygienestatus sowie die eingehende Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustands und die Kontrolle des Übungserfolgs einschließlich weiterer Unterweisungen
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen (Professionelle Zahnreinigung)
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Fissurenversiegelung.

Kieferorthopädie nach Unfall
100 %
der Aufwendungen für die kieferorthopädische Behandlung von Kieferfehlstellungen, soweit sie verletzungsbedingt notwendig ist.

Krankenhaustagegeld
0 Euro
keine Leistungen

Assistance-Leistungen
100 %
Die Assistance-Leistungen sind Zusatzleistungen, die das Budget nicht belasten.
Arztbesuch per Smartphone (TeleClinic)
Arzt-Terminservice
Facharzt- und Krankenhaussuche
Zweitmeinungsservice
Die Plattformen der Partner Mindance und pme
Für werdende Eltern und junge Familien (R+V-FamilyCoach)
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