

Zahn Budget
Die BKV der SDK GESUNDWERKER leistet viel für gesunde und zufriedene Mitarbeitende.

Budgetstufen
500 Euro Jahresbudget
1000 Euro Jahresbudget
1500 Euro Jahresbudget
Budgetteilung:
Beginnt die Versicherung nicht am 01. Januar eines Kalenderjahres, vermindert sich für dieses Kalenderjahr der vorgesehene Erstattungshöchstbetrag um jeweils 1/12 für jeden nicht versicherten Monat.
Entgeltfreie Zeiten:
Mindestteinehmerzahl:
ab 5 Mitarbeiter
Angebot für Familienmitglieder
Familienmitglieder können innerhalb eines Gruppenvertrages mitversichert werden.
Gibt es Wartezeiten?
Es gibt keine Wartezeit.
Abrechnung via APP?
ja
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Nein, bestehende Erkrankungen und laufende Behandlungen sind mitversichert, aber die Mitversicherung von Schwersterkrankungen ist erst ab 10 versicherten Mitarbeitenden gegeben.
Verzichtet der Versicherer auf die Obliegenheiten nach §9 Abs. 5 der AVB
mit Blick auf § 77 VVG, § 78 VVG und § 200 VVG?
Nein
Gibt es besondere Leistungen oder Tarifvarianten?
Attraktive Upgrade-Möglichkeiten zur Aufstockung des Versicherungsschutzes durch den Mitarbeitenden
Für diese Leistungen können Sie das Budget verwenden:

Sehhilfen:
0 %
keine Leistungen

Naturheilverfahren:
0 %
keine Leistungen

Heil- und Hilfsmittel
0 %
keine Leistungen

Arznei- und Verbandsmittel
0 %
keine Leistungen

Vorsorgeuntersuchung durch Ärzte
0 %
keine Leistungen

Schutzimpfung
0 %
keine Leistungen

Zahnersatz
100 %
der Kosten für Zahnersatz:
• Brücken,
• Kronen (auch Einzelkronen),
• implantologische Leistungen (beispielsweise Implantate und dafür notwendige Knochenaufbauten),
• Veneers,
• Verblendungen und individuelle Zahnfarbenbestimmung bis einschließlich Zahn 6,
• Stiftzähne,
• Prothesen,
• Reparaturen von Zahnersatz.
Als Zahnersatz gelten auch die im Zusammenhang mit den genannten Behandlungen medizinisch notwendigen Leistungen wie:
• Kieferabformungen,
• Präparieren der Zähne,
• Aufbaufüllungen,
• Kurz- und Langzeitprovisorien,
• Funktionsanalyse und Funktionstherapie (Gnathologie) in Verbindung mit Zahnersatz

Zahnbehandlung
100 %
der Kosten für Zahnbehandlungen:
• konservierende Leistungen (beispielsweise Zahnfüllungen, auch Kunststofffüllungen, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen oder Wurzelkanalbehandlungen),
• chirurgische Leistungen (beispielsweise Wurzelspitzenresektion),
• Inlays (auch Cerec-lnlays),
• Onlays,
• Overlays,
• Parodontalbehandlungen (beispielsweise VECTOR-Technologie, Schleimhauttransplantation oder Bakterien-/DNA-Test),
• zusätzliche Anwendung von Laser oder OP-Mikroskop,
• das Anfertigen und Eingliedern von Aufbissbehelfen (beispielsweise Schienen und Knirscherschienen, DROS-Schienen),
• Gnathologie in Verbindung mit Zahnbehandlung.
Als Zahnbehandlung gelten auch die im Zusammenhang mit den genannten Behandlungen medizinisch notwendigen Leistungen wie:
• Kieferabformungen,
• Präparieren der Zähne,
• Provisorien.

Zahnprophylaxe
100 %
der Kosten für Zahnprophylaxe:
• Erstellen eines Status der Mundhygiene sowie gründliche Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrank-heiten,
• Beurteilen der Mundhygiene und des Zustands des Zahnfleisches sowie die Kontrolle des Übungserfolgs einschließlich weiterer Anleitungen,
• Aufklären über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung,
• Fluoridieren zur Härtung des Zahnschmelzes,
• Behandeln von sehr empfindlichen Zahnflächen sowie
• Zahnversiegelung (Fissurenversiegelung)
Darunter fällt das Beseitigen von Zahnbelägen und Verfärbungen, ausgenommen ist das Bleaching. Die Leistungen für die professionelle Zahnreinigung mit der Gebührennummer 1040 GOZ können einmal jährlich in Anspruch ge-nommen werden.

Kieferorthopädie nach Unfall
100 %
der Kosten für Kieferorthopädie, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt. Wir er-statten auch zusätzliche kieferorthopädische Leistungen im tariflichen Umfang, also sogenannte Mehrleistungen.
Versichert sind zum Beispiel:
• Mini-, Keramik- oder Kunststoffbrackets,
• farblose Bögen,
• Lingualtechnik,
• festsitzende Retainer,
• unsichtbare Zahnspangen (beispielsweise lnvisalign)
Für gesetzlich Versicherte gilt:
Nicht versichert ist der Eigenanteil, den Sie nach der Behandlung von der GKV zurückerhalten (§ 29 SGB V).
(2) Für Behandlungen, die nach dem 18. Geburtstag beginnen, leisten wir nur, wenn diese wegen eines Unfalls notwendig werden. Der Unfall muss nach Versicherungsbeginn eingetreten sein.
Ein Unfall liegt in folgendem Fall vor: Die versicherte Person erleidet durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Schädigung der Gesundheit.

Krankenhaustagegeld
0 Euro
keine Leistungen

Assistance-Leistungen
100 %
Die Assistance-Leistungen sind Zusatzleistungen, die das Budget nicht belasten.
Gesundheitsberatung
Facharztterminservice
digitaler Arztbesuch
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