

GesundAKTIV+
Egal ob Handel, Handwerk oder gewerbliche Unternehmen – wir bieten Ihnen ein umfangreiches und Leistungsstarkes Produktportfolio an - je nach Wunsch des Arbeitgebenden.
Leistungsstarkes Produktportfolio, ob Bausteintarifen oder drei innovativen Budget-Varianten oder eine Kombination aus beiden. Seit Oktober 2022 beitet die Signal Budgettarife an.

Budgetstufen
300 Euro Jahresbudget
600 Euro Jahresbudget
900 Euro Jahresbudget
1200 Euro Jahresbudget
1500 Euro Jahresbudget
Budgetteilung:
Auch bei unterjährigem Beginn steht das komplette Jahresbudget zur Verfügung.
Entgeltfreie Zeiten:
Dieser Tarife beinhaltet eine Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit (Krankheit und Mutterschutz).
Mindestteinehmerzahl:
ab 3 Mitarbeiter
Angebot für Familienmitglieder
Familienmitglieder können fakultativ versichert werden
Gibt es Wartezeiten?
Es gibt keine Wartezeit. Ausnahme: Sehschärfenkorrektur (3 Jahre)
Abrechnung via APP?
Ja
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Nein, bestehende Erkrankungen und laufende Behandlungen sind mitversichert.
Verzichtet der Versicherer auf die Obliegenheiten nach §9 Abs. 5 der AVB
mit Blick auf § 77 VVG, § 78 VVG und § 200 VVG?
Nein
Gibt es besondere Leistungen oder Tarifvarianten?
Kostenübernahme von zertifizierten Präventionskursen.
Die Budgettraif können mit vergünstigten Bausteinen ergänzt werden.
Für diese Leistungen können Sie das Budget verwenden:

Sehhilfen:
100 %
der Kosten für Brillen (Gestell und Gläser) und Kontaktlinsen. Die Erstattungen sind begrenzt auf insgesamt 300 EUR pro Versicherungsjahr
der ambulanten Kosten für Operationen zur Sehschärfenkorrektur (z.B. LASIK/LASEK, refraktiver Linsentausch) durch Ärzte bis zu den Höchstsätzen der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ein Anspruch auf Erstattung besteht nach Ablauf von drei Versicherungsjahren seit Versicherungsbeginn; der Anspruch auf diese Leistung besteht nur zweimal während der gesamten Vertragslaufzeit.

Naturheilverfahren:
100 %
der Kosten für die nachfolgend aufgeführten Behandlungen, Arznei- und Verbandmittel im dort genannten Rahmen.:
- Heilpraktikerleistungen im Rahmen des geltenden Gebühren-verzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH),
- von Heilpraktikern oder Ärzten durchgeführte, im Hufeland-Leis-tungsverzeichnis aufgeführte Therapieformen der Naturheil-kunde,
- naturheilkundliche Leistungen von Ärzten bis zu den Höchst-sätzen der geltenden GOÄ.
Erstattungsfähig sind auch wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden. Erstattet werden z.B. die Schmerzakupunktur, Homöopathie, Phytotherapie, Neuraltherapie, Eigenbluttherapie, anthroposophische Medizin, Atemtherapie, Chiropraktik, osteopa-thische Behandlung, Schröpftherapie und physikalische Verfahren (Bewegungstherapie, Massagen, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Thermotherapie).
Heilpraktiker sind nicht Personen, deren Erlaubnis nach dem Heil-praktikergesetz sich lediglich auf ein bestimmtes Behandlungs-gebiet beschränkt

Heil- und Hilfsmittel
100 %
- die Kosten für Hilfsmittel (außer Sehhilfen). Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 100 % ersetzt. Die Erstattung vermindert sich um eine evtl. Vorleistung der GKV oder PKV und um Vorleistungen anderer Leistungsträger sowie um die gesetzliche Zuzahlung (Leistungen gemäß Abschnitt B 7). Das Vorliegen einer Vorleistung sowie deren Höhe bzw. das Nichtvorliegen sind dem Versicherer auf dessen Verlangen nach-zuweisen. Bei Nichtvorlage des Nachweises trotz Aufforderung besteht kein Leistungsanspruch.
- die Kosten für ärztlich verordnetes kinesiologisches Taping. Die Erstattungen sind begrenzt auf insge-samt 100 EUR pro Versicherungsjahr. Die Behandlung muss von einem Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht werden

Arznei- und Verbandsmittel
Erstattungsfähig sind nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, welche vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet und in der Apotheke bezogen wurden. Voraussetzung ist auch, dass die Arzneimittel wissenschaftlich anerkannt sind oder sich in der Praxis als Erfolg versprechend bewährt haben oder angewendet werden, weil keine schulmedizinischen Arzneimittel zur Verfügung stehen.
Erstattungsfähig sind auch naturheilkundliche Arzneimittel, welche im Zusammenhang mit den naturheilkundlichen Heilmethoden gemäß Abschnitt B 5.1 vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet und in der Apotheke bezogen wurden; diese Arzneimittel sind auch erstattungsfähig, wenn sie nicht wissenschaftlich anerkannt sind. Ebenso erstattungsfähig sind Verbandmittel.
Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für Nähr- und Stärkungs-mittel, allgemein gebräuchliche Vorbeugungsmittel, Abmagerungs-, Schlaf- und Abführmittel, kosmetische Mittel, Mineralwässer, Bade-zusätze, Desinfektionsmittel, potenzfördernde Mittel und Mittel zur Empfängnisverhütung.
Erstattungsfähig sind zu 100 % die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen (§ 61 SGB V)

Vorsorgeuntersuchung durch Ärzte
100 %
der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen bis zu den Höchstsätzen der geltenden GOÄ.
- Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, z.B. Audiocheck, Schielvorsorge, Kinder-Intervall-Check, erweiterte Kinder- und Jugendvorsorge;
- Schwangerschaftsvorsorge, z.B. Triple-Test zur Risikoabschätzung des Down-Syndroms, Vitalitätsuntersuchungen mittels Sonographie;
- Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ohne Mindestalter-anforderung, z.B. Sonographie, Untersuchungen zur Früherkennung von Haut- und Prostatakrebs einschließlich PSA-Test;
- Allgemeine Vorsorge, z.B. Gesundheitscheck, Hirnleistungscheck, HIV-Test, Schlag-anfallvorsorge, Glaukomvorsorge, Osteoporosevorsorge und Schilddrüsenvorsorge.

Schutzimpfung
100 %
die Kosten für reisemedizinische Impfberatung und Impfung inklusive der Impfstoffkosten.
Erstattet werden ebenfalls Schutzimpfungen (einschließlich Impf-stoff), die die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfiehlt (STIKO), sowie Reise- und indikationsbedingte bzw. ärztlich angeratene Impfungen, die nach der geltenden GOÄ berech-nungsfähig sind.

Zahnersatz
100 %
Medizinisch notwendigen Zahnersatz einschließlich Reparaturen (hierzu zählen auch Einzelkronen und Einlagefüllungen/lnlays, Brücken, Stiftzähne, Prothesen, Veneers, Onlays, Overlays, Kera-mik- und Kunststoff-Verblendungen), Kosten für implantologische Leistungen (einschließlich Knochenaufbau), funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen sowie vorbereitende diagnostische, therapeutische und chirurgische Leistungen, die unmittelbar zur Versorgung mit Zahnersatz erforderlich werden und Kosten für die Erstellung von Heil- und Kostenplänen. Berücksich-tigungsfähig sind ferner gesondert berechnungsfähige zahntechnische Laborkosten.
Berücksichtigungsfähig sind auch die Kosten für Arzneimittel, sofern diese vom Zahnarzt verordnet sind, in der Apotheke bezo-gen werden und wissenschaftlich anerkannt sind.

Zahnbehandlung
100 %
Medizinisch notwendige Zahnbehandlung einschließlich plasti-sche Füllungen (Kunststoff-, Komposit-, dentinadhäsive Füllungen), Röntgenaufnahmen, Mund- und Parodontosebehandlung, Wurzel-spitzenresektionen, Fissurenversiegelungen, Aufbissbehelfe (z.B. Knirscherschienen) sowie gesondert berechnungsfähige zahntech-nischen Laborkosten für Zahnbehandlung.
Berücksichtigungsfähig sind auch die Kosten für Arzneimittel, sofern diese vom Zahnarzt verordnet sind, in der Apotheke bezogen werden und wissenschaftlich anerkannt sind.

Zahnprophylaxe
100 %
Medizinisch notwendige prophylaktische zahnärztliche Maßnahmen (Mundhygienestatus, Anleitung zur Vorbeugung von Karies und Parodontose, lokale Fluoridierung, professionelle Zahnreinigung) nach den Ziffern 1000-1040 der GOZ bis zu einem erstattungsfähigen Betrag von insgesamt 300 EUR pro Versicherungsjahr.
In Erweiterung der Regelungen gelten auch zahnaufhellende Maßnahmen als Versicherungsfall.
Die Kosten für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching) sind bis zu einem erstattungsfähigen Betrag von insgesamt 100 EUR pro Versicherungsjahr begrenzt.
Voraussetzung für die Kostenerstattung für zahnaufhellende Maß-nahmen ist, dass diese von einem Zahnarzt oder unter dessen ärzt-licher Aufsicht nach fachlicher Weisung durchgeführt werden.

Kieferorthopädie nach Unfall
100 %
Medizinisch notwendige Kieferorthopädie einschließlich der geson-dert berechnungsfähigen zahntechnischen Laborkosten, die nach-weislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.

Krankenhaustagegeld
0 Euro
keine Leistungen

Assistance-Leistungen
100 %
Die Assistance-Leistungen sind Zusatzleistungen, die das Budget nicht belasten.
Arztbesuch per Smartphone 24/7
Arzttermin-Service 24/7
Gesundheitsberatung 24/7
Psychologische Beratung 24/7
Pflege-Assistance 24/7
Reha-Management 24/7
Zweitmeinungs-Service 24/7
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