

BudgetPro
BudgetPro ist ein einfacher und flexibler, arbeitgeberfinanzierter bKV-Tarif für gesetzlich und privat Krankenversicherte. Die Arbeitgeber*innen können dabei zwischen drei Budgethöhen (400, 800 oder 1.200 Euro) auswählen. Über den Einsatz des zur Verfügung stehenden Gesundheitsbudgets entscheiden die Mitarbeitenden selbst und entsprechend ihrer persönlichen Bedürfnisse. Die UKV bietet Budgettarife im Rahmen der bKV seit 2023 an.

Budgetstufen
400 Euro Jahresbudget
800 Euro Jahresbudget
1200 Euro Jahresbudget
Budgetteilung:
Entgeltfreie Zeiten:
Nein
Mindestteinehmerzahl:
ab 10 Mitarbeiter
Angebot für Familienmitglieder
Mitversicherung von Familienange hörigen zu günstigen Konditionen, gegebenenfalls keine Gesundheitsprüfung
Gibt es Wartezeiten?
Es gibt keine Wartezeit.
Abrechnung via APP?
ja
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Nein, bestehende Erkrankungen und laufende Behandlungen sind mitversichert.
Verzichtet der Versicherer auf die Obliegenheiten nach §9 Abs. 5 der AVB
mit Blick auf § 77 VVG, § 78 VVG und § 200 VVG?
Nein
Gibt es besondere Leistungen oder Tarifvarianten?
DAS Highlight unserer bKV: Up-Selling
Mit unserem Up-Selling-Modell können sich Mitarbeiter mehr Leistungen kaufen und innerhalb von 3 Monaten ab Vertragsbeginn für ein Up-Selling auf weiterführende Tarife entscheiden. Wenn pro Tarif 10 Arbeitnehmer ein Upgrade kaufen, erfolgt der Abschluss ohne Risikoprüfung.
Für diese Leistungen können Sie das Budget verwenden:

Sehhilfen:
100 %
der Kosten für Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen), de-ren Reparaturen sowie die Kosten für die Refraktionsbestimmung durch den Optiker maximiert auf 180 bis 220 Euro pro Kalenderjahr (abhängig von der Budgethöhe)
Erstattungsfähig sind die Kosten für refraktive Chirurgien (z. 8. LASIK, Clear-Lens-Exchange) einschließlich Vor- und Nachuntersuchungen zu 100%.

Naturheilverfahren:
100%
der Kosten für:
a) wissenschaftlich anerkannte Behandlungen durch einen Heilprakti-ker im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (Ge-büH),
b) wissenschaftlich anerkannte naturheiikundliche Untersuchungen und Behandlungen durch einen Arzt für Naturheilverfahren,
c) Osteopathie durch einen qualifizierten Behandler bis zu der Höhe, die ein Arzt im Rahmen der GOÄ berechnen kann,
d) vom Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilverfahren im Rahmen einer Behandlung nach Buchstabe a) und b) schriftlich verordnete oder verbrauchte Arznei- und Verbandmittel
Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen.

Heil- und Hilfsmittel
100 %
der Kosten für ärztlich verordnete Heilmittel ein-schließlich gesetzlich vorgeschriebener Zuzahlungen.
Als Heilmittel gelten z. 8. physikalische Therapien, wie Krankengymnas-tik, Inhalationen, Lymphdrainagen, Massagen, Packungen und medizini-sche Bäder sowie podoiogische Therapien, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapien (Logopädie) und Maßnahmen der Ergotherapie.
Heilmittel sind erstattungsfähig, wenn sie von Angehörigen staatlich an-erkannter therapeutischer Berufe (z. B. Krankengymnasten, Masseure, medizinische Bademeister, Fachkräfte für Lymphdrainagen, Fachkräfte für physikalische Therapien, Ergotherapeuten, Logopäden, medizinische Fußpfleger und Podologen nach dem Podologengesetz) durchgeführt werden.
Hilfsmittel sind Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Heilbehandlung zu sichern oder eine bestehende Behinde-rung oder Unfallfolge zu mildern oder auszugleichen oder die erforderlich sind, um Leben zu erhalten. Als Hilfsmittel zählen auch Geräte für diag-nostische oder therapeutische Zwecke.
Hilfsmittel sind z. 8. Hörhilfen, Geh- und Stehhilfen, Rollstühle, Orthesen und orthopädische Schienen, Prothesen, orthopädische Schuheinlagen, Kompressionsstrümpfe, elektronische Sprechhilfen, lnhaiations- und Atemtherapiegeräte, Geräte zur Schiafapnoebehandlung, Überwa-chungsmonitore, Applikationshilfen wie Ernährungs- und Insulinpumpen, Blutzucker- und Blutdruckmessgeräte.
Erstattungsfähig sind außerdem die Kosten für die Reparatur und War-tung (inklusive Ersatzteile) der Hilfsmittel.
Kosten für die Energieversorgung der versicherten Hilfsmittel (z. 8. Stromkosten, Batterien, Akkus) sind nicht erstattungsfähig.
Nicht als Hilfsmittel zählen
- allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens,
- Hilfsmittel bzw. Geräte, die dem Fitness- und Wellnessbereich zu-zuordnen sind,
- sonstige sanitäre oder medizinische-technische Bedarfsartikel (z. 8. Fieberthermometer und Heizkissen), Hilfsmittel, die vor allem der Pflege oder deren Erleichterung dienen (Pflegehilfsmittel),
- Hilfsmittel, die der Verbesserung des Wohnumfeldes dienen.

Arznei- und Verbandsmittel
100 %
der Kosten für ärztlich verordnete Arzneimittel und Verbandmittei einschließlich gesetzlich vorgeschriebener Zuzahlungen.
Dazu zählen auch ärztlich verordnete, nicht verschreibungspflichtige Arz-neimittel. Die Arzneimittel müssen aus einer Apotheke (auch Internet- und Versandapotheke) bezogen werden.
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind dem Versicherer durch Vorlage der ärztlichen Verordnungen nachzuweisen.

Vorsorgeuntersuchung durch Ärzte
0 %
keine Leistungen

Schutzimpfung
0 %
keine Leistungen

Zahnersatz
100 %
der Kosten für Zahnersatz. Erstattet werden folgende zahnärztlichen Heilbehandlungen und damit verbundenen Maßnahmen:
- Zahnersatz (Zahnkronen und Brücken mit Verblendungen, protheti-sche Leistungen sowie Implantate),
- funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen (Gna-thologie),
- Reparaturen von bestehendem Zahnersatz,
- vorbereitende diagnostische, therapeutische und chirurgische Leis-tungen (z. 8. Knochenaufbau im Rahmen einer lmplantatversorgung, Strahlendiagnostik wie Röntgen oder Dentale Volumentomografie).
- anästhetische Leistungen und Maßnahmen zur Schmerzausschal-tung, sofern diese im Rahmen einer nach diesem Tarif versicherten Maßnahme durchgeführt werden,
Diese Leistungen werden erstattet, sofern sie im Rahmen einer nach diesem Tarif versicherten Maßnahme durchgeführt werden.

Zahnbehandlung
100 %
der Kosten für Zahnbehandlungen. Erstattet werden folgende zahnärztlichen Heilbehandlungen und damit verbundenen Maßnahmen:
- Parodontosebehandlung (z. 8. auch mittels Periochip)
- Wurzelbehandlung, einschließlich Wurzeispitzenresektion,
- plastische Zahnfüllungen (Kompositzahnfüllungen),
- Aufbissbehelfe und Schienen,
- Inlays und Onlays,
Diese Leistungen werden erstattet, sofern sie im Rahmen einer nach diesem Tarif versicherten Maßnahme durchgeführt werden.

Zahnprophylaxe
100 %
der Kosten für:
- eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen,
- professionelle Zahnreinigung und Kontrolle,
- Erstellung eines Mundhygienestatus, Kontrolle des Übungserfolges, lokale Fluoridierung zur Kariesvorbeugung/-behandlung, Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren, soweit diese Behandlung nicht im Rahmen einer kieferorthopädischen Maßnahme er-folgt,
- Zahnsteinentfernung und Kontrolle

Kieferorthopädie nach Unfall
0 %
keine Leistungen

Krankenhaustagegeld
10 Euro
für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehand-lung wegen Krankheit oder Unfall sowie bei stationärer Entbindung in ei-nem nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen anerkannten Krankenhaus. Aufnahme- und Entlassungstag werden je als ein voller Tag gewertet.

Assistance-Leistungen
100 %
Die Assistance-Leistungen sind Zusatzleistungen, die das Budget nicht belasten.
Arztbesuch per Smartphone
Digitaler Hautarzt
Top-Ärzte-Vermittlung
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