

Budget Start 300
Flexibles Budget, flexible Leistungen
Je nach Tarif steht jedem Mitarbeiter pro Jahr ein festes Budget für den vielseitigen Leistungskatalog zur Verfügung. Aus diesem nehmen Ihre Arbeitnehmer die Leistungen in Anspruch, die sie benötigen. Die Kosten werden bis zur festgelegten Budgethöhe erstattet. Die Württembergische bietet Budgettarife in der bKV seit Juli 2023 an.

Budgetstufen
300 Euro Jahresbudget
600 Euro Jahresbudget
900 Euro Jahresbudget
1200 Euro Jahresbudget
Budgetteilung:
Beginnt die Versicherung nicht am 01. Januar eines Kalenderjahres, vermindert sich für dieses Kalenderjahr der vorgesehene Erstattungshöchstbetrag um jeweils 1/12 für jeden nicht versicherten Monat.
Entgeltfreie Zeiten:
Dieser Tarife beinhaltet eine Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Sabbatical, Familienpflegezeit und Mutterschutz).
Mindestteinehmerzahl:
ab 10 Mitarbeiter
Angebot für Familienmitglieder
Mitversicherung von Familienangehörigen ist mit einem anderen Tarif möglich.
Gibt es Wartezeiten?
Es gibt keine Wartezeit.
Abrechnung via APP?
Ja
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Nein, bestehende Erkrankungen und laufende Behandlungen sind mitversichert.
Verzichtet der Versicherer auf die Obliegenheiten nach §9 Abs. 5 der AVB
mit Blick auf § 77 VVG, § 78 VVG und § 200 VVG?
Nein
Gibt es besondere Leistungen oder Tarifvarianten?
Erstattungsfähig sind auch über die versicherte Budgethöhe hinaus zu 100% Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl, sofern Ihre GKV eine Vorleistung für die allgemeinen Krankenhausleistungen erbringt.
Für diese Leistungen können Sie das Budget verwenden:

Sehhilfen:
100 %
medizinisch notwendige Sehhilfen und brechkraftverändernde Augenoperationen bis maximal 120 Euro pro Kalenderjahr.
Zu den Sehhilfen zählen Brillengläser, Brillengestelle und Haftschalen sowie Reparaturleistungen.

Naturheilverfahren:
0 %
keine Leistungen

Heil- und Hilfsmittel
0 %
keine Leistungen

Arznei- und Verbandsmittel
0 %
keine Leistungen

Vorsorgeuntersuchung durch Ärzte
100 %
für ambulante Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte zur gezielten Erkennung von Krankheiten.
Erstattungsfähig sind nur die Teile der Behandlungsrechnung, die den Bestimmungen der gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entsprechen und deren Höchstsätze nicht überschreiten.
Erstattungsfähig sind auch Präventionskurse gemäß § 20 Sozialgesetzbuch (SGB) V.

Schutzimpfung
0 %
keine Leistungen

Zahnersatz
0 %
keine Leistungen

Zahnbehandlung
0 %

Zahnprophylaxe
100 %
Erstattungsfähig ist bei ambulanter Behandlung durch approbierte niedergelassene Zahnärzte / Zahnärztinnen oder zahnmedizini-sche Fachassistenten/ -innen (Dentalhygieniker / -innen) zu 100 % Zahnprophylaxe inklusive der professionellen Zahnreinigung bis maximal 80 Euro im Kalenderjahr.
Als Zahnprophylaxe gelten zum Beispiel: Behandlung von über-empfindlichen Zahnflächen, Erstellung eines Mundhygienestatus, Fissurenversiegelung und Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung.
Erstattungsfähig sind nur die Teile der Behandlungsrechnung, die den Bestimmungen der gültigen amtlichen deutschen Gebühren-ordnung für Zahnärzte (GOZ) entsprechen und deren Höchstsätze nicht überschreiten.

Kieferorthopädie nach Unfall
0 %
keine Leistungen

Krankenhaustagegeld
0 Euro
keine Leistungen

Assistance-Leistungen
100 %
Die Assistance-Leistungen sind Zusatzleistungen, die das Budget nicht belasten.
Gesundheits-/Erschöpfungsprävention
Informationen zu typischen Volkskrankheiten
24h-Gesundheitstelefon
Sie haben Beratungsbedarf? Sprechen Sie mich an.
